Medizinischer Strahlenschutz / Gentechnik
Der Arbeitsmedizinische Anteil der Strahlenschutzverordnung, der Röntgenverordnung sowie der Gentechniksicherheitsverordnung wird durch den AMSD repräsentiert. Sowohl der Schutz der Gesundheit beruflich strahlenexponierter Personen als auch der Personen mit Umgang gentechnisch veränderter Organismen wird im AMSD durch die ermächtigten Ärzte unterstützt. Die Untersuchungen beruflich exponierter Personen auf Grundlage der diversen Verordnungstexte werden unter Berücksichtigung der Arbeitsplatzgegebenheiten und der damit verbundenen Belastungen und Beanspruchungen hier durchgeführt. Die arbeitsmedizinische Vorsorge beruflich strahlenexponierter Personen umfasst- die ärztliche Untersuchung
- die ärztliche Beurteilung
- und die besondere arbeitsmedizinische Vorsorge Die arbeitsmedizinsche Vorsorge nach ArbmedVV dient als Grundlage zum Schutz der Beschäftigten beim Umgang mit Biostoffen einschließlich ihrer gentechnisch veränderten Formen Die Stabsstelle Strahlenschutz, Leiter und Strahlenschutzbevollmächtigter ist Priv.-Doz. Dr. rer. medic Uwe Haverkamp ist für Fragen und Regelungen außerhalb des Medizinschen Strahlenschutzes zuständig. Die Mitarbeiter der Stabsstelle stehen als fachkundige Experten den einzelnen Kliniken und Abteilungen zur Seite.Kontakt über Herrn Chr. Becker Tel.: 45931
Der Bereich Gentechnik
mit den Verfahrensschritten "Genehmigung usw." wird durch Herrn Becker (Geschäftsbereich Zentrale Dienste) betreut. Herr Dr. Nacken ist als Ansprechpartner Beauftragte Person für biologische Sicherheit. Dr. Wolfgang Nacken Institut für Molekulare VirologieVon-Esmarch-Straße 56
48149 Münster
Telefon: 83-52138 /-57473 E-Mail: nacken(at)uni-muenster(dot)de